Am 1. Juni 1363 wies der englische König Edward III. seine Sheriffs an, einen Erlass bekannt zu machen,
„… dass jeder körperlich fähige Mann an Feiertagen [inkl. sonntags], wenn er Freizeit hat, den Umgang mit Bogen und Pfeil, Kugeln oder Bolzen pflegen und die Kunst des Schießens erlernen und üben soll, es zugleich verboten ist, bei Gefängnisstrafe dem Steinwurf, loggat [eine Art Kegelspiel], Wurfringspiel, Handball, Fußball, Schlägerball, cambuc, Hahnenkämpfen oder anderen eitlen Spielen ohne Wert beizuwohnen oder nachzugehen […]“
(„… that every able bodied man on feast days [including Sundays] when he has leisure shall in his sports use bows and arrows, pellets or bolts, and shall learn and practice the art of shooting, forbidding all and singular on pain of imprisonment to attend or meddle with hurling of stones, loggats, or quoits, handball, football, club ball, cambuc, cock fighting or other vain games of no value […]“)
[CCR Ed III 1363]
Das Statut sollte dazu dienen, den Nachschub fähiger Bogenschützen für die Feldzüge des Herrschers im Hundertjährigen Krieg mit Frankreich sicherzustellen. Bis ins 16. Jahrhundert folgten etliche solcher Erlasse, denn Bogenschützen stellten im Mittelalter stets einen großen und wichtigen Anteil englischer Heere.

Bogenschützen in der Schlacht von Crécy. Wenig realistische Darstellung aus dem 15. Jahrhundert.
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