Heiner Lück: „Der Sachsenspiegel“

Heiner Lück:

Heiner Lück: „Der Sachsenspiegel“, Darmstadt: wbg 2022.

„Das berühmteste deutsche Rechtsbuch des Mittelalters“ (Untertitel) ist in rund 470 handschriftlichen Textzeugen überliefert, darunter vollständige Ausgaben, einzelne Lagen oder Blätter, Fragmente und vor allem vier Bilderhandschriften, die heute in Oldenburg, Heidelberg, Wolfenbüttel und Dresden aufbewahrt werden. Entstanden ist der „Spiegel der Sachsen“ um 1220-1235 vermutlich im Harzvorland. Im Auftrag des Grafen Hoyer II. von Falkenstein (1211-1250) schrieb Eike von Repgow (um 1180-nach 1233) die damals geltenden Rechtsgewohnheiten der Region nieder, aufgeteilt in die beiden Bereiche Landrecht und Lehnrecht.
Der Autor war kein gelehrter Jurist, wie auch die Richter seiner Zeit ihre Autorität ihrer gesellschaftlichen Stellung und ihrer Ernennung oder Wahl verdankten, nicht einem akademischen Studium. Ihnen sollte der Sachsenspiegel quasi als Leitfaden oder Nachschlagewerk dienen, doch wenngleich Verwendungszweck und geographischer Geltungsbereich damit eigentlich sehr beschränkt waren, entwickelte Eikes Kompendium eine erstaunliche Wirkung, die weit über das Siedlungsgebiet der Sachsen hinausreichte und über Jahrhunderte andauerte.

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