Der 23. April ist der Tag des heiligen Georg, eines spätantiken Märtyrers, der vor allem als Drachentöter Bekanntheit erlangt und Darstellung gefunden hat.
Traditionell markierte der Georgstag das Ende der Brausaison, die am 29. September, dem Tag des Erzengels Michael begonnen hatte. Aufgrund mangelnder Kühlmöglichkeiten war es im Mittelalter praktisch unmöglich, während der heißen Sommermonate ein qualitativ hochwertiges Bier herzustellen. Vielerorts wurde daher im Frühjahr noch einmal ein besonders starkes und damit lange haltbares „Lagerbier“ gebraut, regional z.B. als Märzen bekannt.
Das meiste Bier wurde im Mittelalter frisch gebraut getrunken, d.h. wenige Tage bis Wochen nach Abschluss der Gärung. Wiederum verhinderten fehlende Kühlmöglichkeiten, aber auch Schwierigkeiten des Transports und der Unterbringung eine allzu lange Lagerung.
Bierbrauer im Hausbuch der Mendelschen Zwölfbrüderstiftung (Nürnberg, Stadtbibliothek, Amb. 317.2°, fol. 20v.)
Gleichwohl wurde auch während der braufreien Sommermonate Bier ausgeschenkt und konsumiert. Dabei galten, wie bei den meisten Lebensmittel, obrigkeitlich festgesetzte Höchstpreise. So heißt es etwa in einem Mandat Herzog Wilhelms IV. von Bayern:
„Item wir ordnen / setzen / und wöllen mit Rathe unnser Lanndtschaft / das füran allennthalben in dem Fürstenthumb Bayrn / auff dem Lande / auch in unnsern Stettn unn Märckthen / da deßhalb hieuor kain sonndere ordnung ist / von Michaelis biß auff Georij / ain mass oder kopffpiers über ainen pfenning Müncher werung / unn von sant Jorgentag / biß auff Michaelis / die mass über zwen pfenning derselben werung / und derenden der kopff ist / über drey haller / bey nachgesetzter Pene / nicht gegeben noch außgeschenckht sol werden. „
Eine Maß Winterbier sollte also für einen Münchner Pfennig, die Maß Sommerbier für nicht mehr als zwei Pfennig zu haben sein.
Derartige Höchstpreistaxen waren seit dem 13. Jahrhundert weit verbreitet und regelten den Verkaufspreis von Fisch, Fleisch, Brot, Wein, Wachs und zahlreichen anderen Produkten. Um jedoch zu verhindern, dass Hersteller ihren Gewinn zu Lasten der Qualität zu maximieren versuchten, wurden oft auch gleich die zulässigen Zutaten geregelt.
Und so heißt es auch in der bayerischen Bierpreisordnung weiter:
„Wir wöllen auch sonderlichen / das füran allenthalben in unsern Stetten / Märckthen / unn auf dem Lannde / zu kainem Pier / merer stückh / dann allain Gersten / Hopfen / unn wasser / genommen unn gepraucht sölle werdn.“
Das war allerdings keine revolutionäre Neuerung. Das zitierte Gesetz war keineswegs das erste, weder in Bayern noch in anderen deutschen Herrschaften, welches die Zutaten des Bieres auf Gerste, Hopfen und Wasser beschränkte. Schon seit dem 14. Jahrhundert wurden Versuche unternommen, die Beimischung billigeren Getreides, verschiedener Ersatzstoffe, vor allem aber aller erdenklichen Kräutermischungen (der sogenannten Grut) zu unterbinden, von denen manche – wie etwa das beliebte Bilsenkraut – gesundheitsschädliche Wirkungen haben konnten.
Doch dank der Zufälle und Willkür der Quellenüberlieferung war es jenes Mandat WIlhelms IV., das im 19. Jahrhundert von romantisch und regionalpatriotisch gesinnten Historikern wiederentdeckt wurde und seither als „bayerisches“, später „deutsches Reinheitsgebot“ eine ebenso erstaunliche wie fragwürdige Karriere erlebt hat. Was als Höchtspreistaxe erlassen worden war, diente deutschen Bierbrauern 500 Jahre später als Marketinginstrument, als Schutzmaßnahme gegen ausländische Konkurrenz, als traditions- und damit identitätsstiftendes Werkzeug der Image-Pflege.
Erlassen wurde diese bayerische Bierpreistaxe am 23. April 1516. Konsequenterweise wurde der Tag des hl. Georg daher vom Deutschen Brauer-Bund 1994 zum „Tag des deutschen Bieres“ erhoben. Als solcher dürfte er zumindest hierzulanden den Gedenktag des Drachentöters an Beliebtheit deutlich übertreffen …
Zur Feier dieses Bier-Festtags hier ein Rezept für ein mittelalterliches Festtags-Bier, garantiert NICHT nach dem „Reinheitsgebot“ gebraut:
Grut-Bier nach einem Rezept des 14. Jahrhunderts
- 4,5 l Wasser
- 1,5 Pfund Malz („English Pale“)
- 1,5 Pfund Karamellmalz
- Flüssige Bierhefe („Pale Ale“)
- 1,5 g Gagel
- 1,5 g Sumpfporst
- 1,5 g Schafgarbe
Wasser auf 75°C erhitzen. Soviel davon auf das geschrotete Malz gießen, bis eine steife Maische entsteht. Abgedeckt drei Stunden lang stehen lassen.
Langsam mit 75°C heißem Wasser besprenkeln, bis 4,5 l Gesamtmenge erreicht sind. Kräuter zufügen und Würze 1,5 h lang kochen lassen.
Auf ca. 20°C abkühlen lassen, dann in Gärbehälter abseihen. Hefe zufügen und mit Gärstopfen verschließen. Bei Zimmertemperatur gären lassen, bis der Gärvorgang vollständig abgeschlossen ist.
In Flaschen abfüllen, verschließen und vor Genuss vier Monate reifen lassen.
Prost!
Hinweis: Die Verwendung dieses Rezepts erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung! Grundregeln der Küchenhygiene und gesetzliche Regelungen zur Hausbrauerei beachten. Der Autor übernimmt keine Verantwortung. Maßvoll konsumieren!